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EULA

MIS1 - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die Atlante Technologies MIS1 - Endbenutzer-Lizenzvereinbarung wurde zuletzt am 2023-11-15 aktualisiert.

Inhaltsübersicht

1. AUSLEGUNG 

1.1. INKRAFTTRETEN
1.2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 

2. BENUTZERKONTO EST 

2.1. IDENTIFIKATOR
2.2. BENUTZERDATEN 

2.3. ZWECK DES BENUTZERKONTOS 

2.4. ANALYTISCHE DATEN 

2.5. PERSÖNLICHE INFORMATIONEN 

2.5.1. UNSERE VERANTWORTUNG
2.5.2. IHRE VERANTWORTUNG 

3. LIZENZ 

3.1. UMFANG DER LIZENZ
3.2. EINSCHRÄNKUNGEN DER NUTZUNG
3.3. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
3.4. MOBILE APPS
3.5. AKTUALISIERT 

4. MANGEL AN TECHNISCHER HILFE 

5. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM 

5.1. KEINE ZUWEISUNG
5.2. NUTZERGENERIERTE INHALTE
5.3. VORSCHLÄGE
5.4. TRADEMARKEN 

6. GEBÜHREN & ABRECHNUNG 

6.1. GEBÜHREN
6.2. ABONNEMENTKONTROLLE
6.3. NUTZUNGSABHÄNGIGE GEBÜHREN
6.4. STEUERN
6.5. VORAUTORISIERTE ZAHLUNGEN
6.6. EINSTELLUNG DER DIENSTE
6.7. ZINSEN 

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

7.1. LAUFZEIT DES VERTRAGS
7.2. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
7.3. FORTBESTEHEN BESTIMMTER VERPFLICHTUNGEN 

8. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

10. ENTSCHÄDIGUNG 

10.1. DURCH DEN BENUTZER
10.2. DURCH ATLANTE TECHNOLOGIES
10.3. VORBEUGENDE MASSNAHMEN
10.4. BEDINGUNGEN 

11. ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN 

12. GESAMTVERTRAG 

13. STREITBEILEGUNG 

13.1. LASSEN SIE UNS ZUERST VERSUCHEN, DIE DINGE ZU KLÄREN
13.2. ZUSTÄNDIGKEIT
13.3. BESTIMMUNGEN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG 

14. OBLIGATORISCHE SCHIEDSGERICHTLICHE BESTIMMUNGEN 

14.1. VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN
14.2. SAMMELKLAGEN
14.3. AUSSTIEG AUS DER SCHIEDSGERICHTSVEREINBARUNG
14.4. AUSNAHMEN VON DER SCHIEDSGERICHTSVEREINBARUNG

15. AUSFUHR 

MIS.1
Mobile Intelligence Software™

1. AUSLEGUNG

1.1. Inkrafttreten

Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das Datum der Annahme der Lizenz durch den Nutzer.

1.2. Definitionen

In diesem Dokument haben die folgenden Wörter und Ausdrücke, die mit einem Großbuchstaben geschrieben sind, die Bedeutung, die ihnen im Text oder in diesem Artikel zugeschrieben wird:

a) "Dokumentation" ist jede von Menschen lesbare Dokumentation, die die Elemente der MIS1-Anwendung begleitet und konfiguriert;

b) "Nutzerdaten" sind alle Informationen oder Daten, die vom Nutzer in die MIS1-App hochgeladen werden oder die von der MIS1-App speziell in Bezug auf einen Nutzer generiert werden;

c) "Analysedaten" sind Daten, die von Atlante Technologies in Verbindung mit der Nutzung der MIS1-Anwendung durch die Benutzer aufgezeichnet, erzeugt oder zusammengestellt werden und keine Benutzerdaten oder persönlichen Informationen enthalten;

d) "Gebühren" sind die vom Nutzer als Gegenleistung für die Lizenz zu zahlenden Gebühren, wie sie in den Bedingungen des vom Nutzer gewählten Abonnements festgelegt sind;

e) "Login-ID" bezeichnet eine Methode, einschließlich eines Benutzernamens und eines Passworts, die es einem Nutzer ermöglicht, auf ein bestimmtes Konto zuzugreifen, um Funktionen der MIS1-App zu aktivieren;

f) "Lizenz" bedeutet die Berechtigung, die MIS1-Anwendung gemäß diesem Vertrag zu installieren, auszuführen und zu nutzen, einschließlich aller Bedingungen und Einschränkungen, die in diesem Vertrag und in dem vom Nutzer gewählten Abonnement festgelegt sind;

g) "Zahlungsmethode" bezeichnet eine Zahlungsmethode, für die der Benutzer Atlante Technologies Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die automatische Abbuchung der Gebühren zu ermöglichen;

h) "Persönliche Informationen" sind Informationen über eine identifizierbare Person.

2. BENUTZERKONTO

2.1. Kennung

Sie müssen ein Konto anlegen, um Ihre Lizenz in der MIS1-Anwendung zu aktivieren. Ihre Registrierungsdaten müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. Sie müssen Ihre Registrierung auf dem neuesten Stand halten, damit wir Ihnen Benachrichtigungen, Abrechnungen und andere Informationen per E-Mail oder über Ihr Konto zusenden können. Sie sind für alle Handlungen verantwortlich, die Sie über Ihr Konto oder mit Ihren Anmeldedaten vornehmen, einschließlich erteilter Aufträge oder aktivierter Anwendungen (was zu Gebühren führen kann).

2.2. Benutzerdaten

Die in der MIS1 App gespeicherten Benutzerdaten werden lokal auf Ihrem Gerät gespeichert und mit Verschlüsselungsschlüsseln verschlüsselt, die nicht auf unseren Servern gespeichert sind und auf die wir in keiner Weise Zugriff haben. Dies gewährleistet ein sehr hohes Maß an Vertraulichkeit für die Benutzerdaten, ermöglicht jedoch nicht die Wiederherstellung Ihrer Daten, wenn Ihr Passwort verloren geht. Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihr Passwort aufzubewahren. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen, gehen Ihre Benutzerdaten dauerhaft verloren.

Verschlüsselte Benutzerdaten können nur mit der Anwendung oder mit anderen von Atlante Technologies veröffentlichten Anwendungen gelesen werden. Wenn Sie Ihre Benutzerdaten auf ein externes Medium exportieren, können Sie sie nur über die Anwendung wiederherstellen. Nach Beendigung Ihrer Lizenz zur Nutzung der Anwendung sind Ihre verschlüsselten Benutzerdaten nicht mehr zugänglich.

2.3. Zweck des Benutzerkontos

Der Zweck Ihres Benutzerkontos besteht lediglich darin, die Gültigkeit Ihrer Lizenz zur Nutzung der MIS1-Anwendung zu bestätigen und die Benutzerabonnements und die Zahlung der Gebühren zu verwalten. Es werden keine Benutzerdaten durch unsere IT-Systeme geleitet, es sei denn, Sie senden uns freiwillig Daten.

2.4. Analysedaten

Atlante Technologies und seine verbundenen Unternehmen können Analysedaten unter Verwendung von Informationen generieren, die aus der Nutzung der MIS1-Anwendung durch den Benutzer abgeleitet werden. Die Analysedaten basieren niemals auf Benutzerdaten, und alle Informationen, die einen bestimmten Benutzer identifizieren, werden nur zum Nutzen dieses Benutzers verwendet.

Die auf anonymer Basis erhobenen Analysedaten können für die folgenden Zwecke verwendet werden:

a) Verbesserte Funktionalität der MIS1-Anwendung;
b) Technische Unterstützung und Verbesserung der technischen Unterstützung;
c) Sicherheitsüberprüfung der MIS1-Anwendung;
d) Ermittlung von Trends und Erstellung von Benchmarks (ohne Bezug zu einem bestimmten Nutzer).

2.5. Persönliche Informationen
2.5.1. Unsere Verantwortung

Atlante Technologies sammelt nur die persönlichen Daten, die für die Bereitstellung der von Atlante Technologies angebotenen Dienste erforderlich sind. Es werden keine persönlichen Informationen ohne das Wissen des Benutzers gesammelt, und alle gesammelten Informationen werden in unserer Datenschutzerklärung unter folgender Adresse offengelegt Atlante Technologies Datenschutz-Center.

2.5.2. Deine Verantwortung

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der MIS1-Anwendung gelten. Das Sammeln, die Verwendung und die Weitergabe von persönlichen Daten durch die MIS1-Anwendung wird immer als vom Benutzer und nicht von Atlante Technologies durchgeführt angesehen.

3. LIZENZ

3.1. Umfang der Lizenz

Atlante Technologies gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufbare, eingeschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der MIS1-Anwendung auf einem Gerät für Ihren persönlichen und/oder kommerziellen Gebrauch. Diese Lizenz verleiht Ihnen keinerlei Eigentumsrechte an der MIS1-App und ist nicht als Verkauf der MIS1-App anzusehen. Vorbehaltlich der hierin gewährten Lizenz behält sich Atlante Technologies alle Rechte an der MIS1-Anwendung vor.
Die Lizenz ist beschränkt auf:

a) Durch die Funktionen, die in dem vom Nutzer gewählten Abonnement enthalten sind, falls zutreffend.
b) Durch die Nutzungsbeschränkungen, die durch das vom Nutzer gewählte Abonnement auferlegt werden, falls zutreffend.

3.2. Nutzungsbeschränkungen

Jegliche illegale oder missbräuchliche Nutzung der MIS1 Anwendung ist verboten. Außer in dem Umfang, in dem ein Gesetz der öffentlichen Ordnung eine solche Einschränkung nicht durchsetzbar macht, ist es Ihnen insbesondere nicht gestattet:

a) die MIS1-Anwendung zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln;
b) die technischen Beschränkungen der MIS1-Anwendung zu umgehen, die Ihnen nur eine bestimmte Nutzung erlauben;
c) den Zugang zur MIS1-Anwendung oder ihren Funktionen zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder zu vermieten;
d) jegliche Kennzeichnung von Atlante Technologies oder seinen Lieferanten in der MIS1-Applikation zu entfernen, zu reduzieren, zu blockieren oder zu verändern;
e) die MIS1-Applikation in einer Weise zu nutzen, die gegen das Gesetz verstößt oder um Malware zu erstellen oder zu verbreiten;
f) die MIS1-Anwendung für Aktivitäten zu nutzen, bei denen die Nutzung oder der Ausfall oder die Fehlfunktion der MIS1-Anwendung zu körperlichen Schäden, Tod oder Verletzungen führen könnte;
g) auf die MIS1-Anwendung zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder dessen Funktionalität oder Benutzeroberfläche zu kopieren;
h) Benchmarking-Tests mit der MIS1-Anwendung durchzuführen;
i) Inhalte in die MIS1-App hochzuladen, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzen;
j) die Verschlüsselungsfunktionen der MIS1-App zu nutzen, um eine Straftat zu begehen oder einen Verstoß gegen geltende Gesetze zu verschleiern.

3.3. Systemanforderungen

Der Benutzer ist verpflichtet, Computersysteme und eine Internetverbindung gemäß den von Atlante Technologies von Zeit zu Zeit festgelegten Mindestkonfigurationsstandards zu beschaffen und in einem funktionsfähigen Zustand zu halten, soweit anwendbar.

3.4. Mobile Apps

Das Herunterladen und die Nutzung von mobilen Anwendungen, die von Zeit zu Zeit von Atlante Technologies zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Apple App Store und des Google Play Store. Der Nutzer ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich und seine Nichteinhaltung gilt als Nichterfüllung dieses Vertrages.

3.5. Aktualisiert

Die MIS1-App kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und es können neue Funktionen zur MIS1-App hinzugefügt werden. Atlante wird solche Aktualisierungen und neuen Funktionen den Benutzern nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen und geht keine Verpflichtung zur Entwicklung zukünftiger Versionen der MIS1-Anwendung ein. Der Benutzer erkennt an, dass sein Abonnement nicht auf einem Versprechen zur Entwicklung einer zukünftigen Funktion oder auf einer Mitteilung von Atlante Technologies bezüglich einer zukünftigen Funktion der MIS1-Anwendung beruht.

4. MANGEL AN TECHNISCHER HILFE

Atlante Technologies ist nicht verpflichtet, Support, Updates oder Schulungen für die MIS1-Anwendung anzubieten. Wir können nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit technische Unterstützung anbieten. Es gibt keine Garantie, dass eine solche technische Unterstützung aufrechterhalten wird.

5. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

5.1. Keine Zuweisung

Der Benutzer erkennt an, dass durch diesen Vertrag keine Übertragung von geistigem Eigentum erfolgt und dass er keine geistigen Eigentumsrechte an der MIS1-Anwendung oder der Dokumentation geltend machen kann. Atlante Technologies behält sich alle Rechte in Bezug auf die MIS1-Anwendung und alle ihre Komponenten sowie die Dokumentation vor.

5.2. Benutzergenerierte Inhalte

Atlante Technologies erhebt keinen Anspruch auf geistige Eigentumsrechte an den Benutzerdaten und an den Inhalten, die der Benutzer mit Hilfe der Funktionen der MIS1-Anwendung erzeugt oder erstellt hat. Was Atlante Technologies und den Benutzer betrifft, so ist der Benutzer der Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an diesen Inhalten.

5.3. Vorschläge

Wenn ein Benutzer mit Atlante Technologies über Verbesserungen und Änderungen an der MIS1-Anwendung ("Vorschläge") kommuniziert, erkennt der Benutzer an, dass: (i) Atlante Technologies keine ausdrückliche oder stillschweigende Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf die Vorschläge hat; (ii) Atlante Technologies berechtigt ist, die Vorschläge für jeden Zweck, auf jede Art und Weise, in jedem Medium und überall auf der Welt zu verwenden oder offenzulegen (oder sich dafür zu entscheiden, sie nicht zu verwenden oder offenzulegen); (iii) Atlante Technologies die gleichen oder ähnliche Dinge, wie sie in den Vorschlägen erwähnt werden, bereits in Betracht gezogen haben oder in der Entwicklung sind; und (iv) Atlante Technologies keine Vergütung oder Entschädigung als Gegenleistung für die Vorschläge zahlt.

5.4. Markenzeichen

Die Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, die von Atlante genutzten Marken zu verwenden oder zu verwerten.

6. GEBÜHREN & ABRECHNUNG

6.1. Gebühren

Als Gegenleistung für die Lizenz erklärt sich der Benutzer bereit, Atlante Technologies die für das gewählte Paket vorgesehenen Gebühren zu zahlen. Wenn der Benutzer sein Abonnement während eines Abrechnungszeitraums ändert und die für das neue Abonnement geltenden Gebühren höher sind, wird die Differenz auf die nächste Zahlung angerechnet, und zwar anteilig für die Anzahl der verbleibenden Tage des Abrechnungszeitraums. Wenn die Gebühren für das neue Abonnement niedriger sind, erhält der Nutzer keine Rückerstattung. Kündigt der Nutzer ein Abonnement während eines Abrechnungszeitraums, erfolgt keine Rückerstattung.

6.2. Abonnement-Steuerung

Der Benutzer ist allein für die Gebühren verantwortlich, die für die über die MIS1 Application Administration Console ausgewählten Abonnements anfallen. Wenn Sie Fragen zu den Gebühren für ein bestimmtes Abonnement haben, wenden Sie sich bitte an uns.

6.3. Nutzungsabhängige Gebühren

Wenn der Nutzer sich für ein Abonnement mit einer nutzungsabhängigen Gebühr entscheidet, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, für alle Gebühren, die durch die Nutzung seines Kontos entstehen, verantwortlich zu sein.

6.4. Steuern

Die Gebühren enthalten keine Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Sondersteuern und harmonisierte Steuern.

Der Benutzer ist für alle anwendbaren Steuern verantwortlich, die sich aus seinem Abonnement der MIS1-Anwendung ergeben oder daraus resultieren, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Einkommen von Atlante Technologies und ihren Tochtergesellschaften erhoben werden. Soweit Atlante Technologies diese Steuern in Rechnung stellt, werden sie anhand der geltenden Steuersätze auf der Grundlage der vom Benutzer angegebenen Rechnungsadresse berechnet. Diese Beträge kommen zu den Gebühren hinzu und werden der Zahlungsmethode des Benutzers belastet. Wenn der Nutzer von der Zahlung von Steuern befreit ist, muss er/sie einen Nachweis über diese Befreiung vorlegen. Eine Steuerbefreiung gilt erst ab dem Datum, an dem Atlante Technologies nach eigenem Ermessen einen zufriedenstellenden Nachweis der Befreiung erhält. Wenn Atlante Technologies keine Steuern erhebt, ist der Benutzer dafür verantwortlich, zu bestimmen, ob Steuern zu zahlen sind, und, falls dies der Fall ist, die entsprechenden Steuern an die zuständigen Steuerbehörden in seinem Land abzuführen.

6.5. Vorautorisierte Zahlungen

Wenn der Benutzer eine Lizenz erworben und Atlante eine Zahlungsmethode für wiederkehrende Gebühren angegeben hat, kann der Benutzer sein Abonnement über die Verwaltungskonsole mindestens 5 Tage vor dem nächsten Abrechnungsdatum kündigen.

Wenn der Benutzer Atlante Technologies Informationen über eine Zahlungsmethode zur Verfügung gestellt hat, ermächtigt der Benutzer Atlante Technologies, diese Zahlungsmethode in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen für die anwendbaren Gebühren auf der Grundlage des vom Benutzer gewählten Abonnements zu belasten. Die Zahlungsmethode wird automatisch zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums belastet, und es wird eine Rechnung auf den Namen des Benutzers ausgestellt.

Soweit die anwendbaren Gebühren je nach den Bedingungen des vom Nutzer gewählten Abonnements variieren, verzichtet der Nutzer ausdrücklich auf das Recht, eine Mitteilung zu erhalten, in der der Betrag angegeben wird, der der Zahlungsmethode des Nutzers belastet wird, bevor eine Zahlung abgebucht wird.

6.6. Aussetzung von Dienstleistungen

Wenn die Zahlungsmethode aus irgendeinem Grund nicht belastet werden kann, wird Atlante Technologies den Benutzer schriftlich benachrichtigen und kann die Lizenz 10 Tage nach Versand dieser Benachrichtigung aussetzen, wenn der Benutzer die fälligen Gebühren nicht vollständig bezahlt.

6.7. Zinsen

Jeder an Atlante Technologies zu zahlende Betrag, der 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt ist, wird mit einem jährlichen Zinssatz von 18% verzinst, der monatlich aufgezinst wird.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1. Dauer des Vertrages

Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Sie bleibt in Kraft, bis sie von einer der Parteien gekündigt wird.

Einige Abonnements, die den Zugang zu bestimmten Funktionen ermöglichen, haben eine feste Laufzeit; diese bleiben für die vereinbarte Dauer in Kraft. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet der Nutzer auf das Recht, ein Abonnement vor Ablauf zu kündigen, einschließlich der in den Artikeln 2125 bis 2129 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Rechte.

7.2. Beendigung des Vertrages

Jede Partei kann diesen Vertrag und die Lizenz sofort kündigen, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und ihre Nichterfüllung nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt.

7.3. Fortbestehen bestimmter Verpflichtungen

Die Verpflichtungen der Parteien hinsichtlich des geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit, der Entschädigung und der an Atlante Technologies zu entrichtenden Gebühren gelten ungeachtet der Beendigung des Abkommens weiter.

8. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Gilt nicht für Verbraucher in Ländern, in denen dies verboten ist.

Die Nutzung der MIS1-Anwendung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die MIS1-Anwendung wird von Atlante Technologies ohne Mängelgewähr und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie bereitgestellt. Insbesondere übernimmt Atlante Technologies keine Garantie (a) für die Sicherheit, Fehlerfreiheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der MIS1-Anwendung, (b) für die Ergebnisse, die der Benutzer durch die Nutzung der MIS1-Anwendung erzielen kann.

Alle stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts, der Nichtverletzung von Rechten Dritter und der Freiheit von Computerviren oder anderen schädlichen Codes.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Gilt nicht für Verbraucher in Ländern, in denen dies verboten ist.

Vorbehaltlich jeglicher Einschränkungen der öffentlichen Ordnung, die gesetzlich vorgesehen sind und auf die nicht vertraglich verzichtet werden kann, haftet Atlante Technologies nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Strafschadensersatz, beiläufig entstandene oder besondere Schäden, die sich aus der Nutzung der MIS1-Anwendung durch den Benutzer oder der Unfähigkeit des Benutzers ergeben, die MIS1-Anwendung zu nutzen, unabhängig davon, ob eine solche Haftung auf Vertrag, Verschulden, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder einer anderen Rechtstheorie beruht, selbst wenn Atlante Technologies auf die Möglichkeit von Schäden hingewiesen wurde, die dem Benutzer durch die Nutzung der MIS1-Anwendung oder durch eine Unterbrechung oder Einstellung der Funktionalität der MIS1-Anwendung entstehen können.

Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, schließen die Parteien unter anderem die Haftung von Atlante Technologies für Schäden aus, die aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten, dem Verlust von Gewinnen oder Geschäftsmöglichkeiten, der Nichterzielung erwarteter Einsparungen, den Kosten für Ersatzgüter und -dienstleistungen sowie den Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

Vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen der öffentlichen Ordnung, auf die vertraglich nicht verzichtet werden kann, ist die Haftung von Atlante Technologies im Rahmen dieses Vertrages auf einen Betrag beschränkt, der den vom Benutzer in den letzten 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren entspricht.

10. ENTSCHÄDIGUNG

10.1. Durch den Benutzer

Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, Atlante Technologies sowie seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Aktionäre, Berater und verbundenen Unternehmen (zusammen die "Entschädigungsempfänger von Atlante Technologies") zu entschädigen und schadlos zu halten, sowie Atlante Technologies zu entschädigen und schadlos zu halten, und von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen einen der von der Haftung freigestellten Personen von Atlante Technologies erhoben werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten, Verluste, Haftungen, Bußgelder, Verurteilungen, Kosten, Zinsen, Strafen oder Ausgaben, ob direkt oder indirekt, einschließlich Auslagen und angemessener Gebühren ihrer Rechtsberater, die sie erleiden oder zu deren Zahlung sie gezwungen sind), die sich aus:

a) die Nutzung der MIS1-Anwendung durch den Nutzer oder einen autorisierten Nutzer unter Verletzung dieser Lizenz;
b) die Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften durch den Nutzer;
c) die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Nutzer über die MIS1-Anwendung;
d) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens eines Mitarbeiters des Nutzers;

10.2. Von Atlante Technologies

Wenn der Benutzer von einem Dritten verklagt wird, der behauptet, dass die Anwendung geistige Eigentumsrechte verletzt, die in Kanada oder in einer Gerichtsbarkeit gelten, in der Atlante Technologies die Anwendung aktiv bewirbt, erklärt sich Atlante Technologies bereit, den Benutzer zu entschädigen und seine Verteidigung gegen eine solche Klage zu übernehmen, es sei denn, die angebliche Verletzung ergibt sich aus einer Situation, die nicht unter der Kontrolle von Atlante Technologies steht, z. B. eine modifizierte Version der Anwendung, die Verwendung unter Verstoß gegen die Vertragsbedingungen oder die Verwendung der Anwendung mit einem nicht von Atlante Technologies genehmigten Produkt).

10.3. Vorbeugende Maßnahmen

Wenn Atlante Technologies feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass die MIS1-Anwendung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen könnte, kann Atlante Technologies nach eigenem Ermessen: (a) das Recht erwerben, dem Benutzer die MIS1-Anwendung weiterhin zur Verfügung zu stellen, (b) jegliches Material, das möglicherweise solche Rechte verletzen könnte, durch anderes, funktional gleichwertiges Material ersetzen oder (c) diese Lizenz beenden und dem Benutzer die an ihn gezahlten Gebühren zurückerstatten. für die Nutzung der MIS1-Anwendung im Voraus bezahlen.

10.4. Bedingungen

Um die Bestimmungen dieses Abschnitts in Anspruch nehmen zu können, muss eine Partei, die eine Entschädigung beantragt, die zur Entschädigung berechtigte Partei unverzüglich und spätestens zehn (10) Tage, nachdem sie von einem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, schriftlich benachrichtigen. Der entschädigenden Partei steht es dann frei, die Verteidigung der entschädigten Partei zu übernehmen und einen für alle Parteien annehmbaren Rechtsbeistand zu beauftragen, sie darf jedoch ohne die Zustimmung der entschädigten Partei, die diese nicht ohne triftigen Grund verweigern darf, keinen Vergleich abschließen oder ein Haftungsanerkenntnis abgeben.

11. ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN

Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den in der Provinz Quebec geltenden Gesetzen, einschließlich der dort geltenden kanadischen Gesetze, und ist entsprechend auszulegen, einschließlich aller Fragen in Bezug auf ihre Gültigkeit oder Erfüllung.
In einigen Gerichtsbarkeiten können Verbraucherverträge nicht durch ausländisches Recht geregelt werden. Wenn Sie ein Verbraucher sind und die Gesetze Ihrer Gerichtsbarkeit vorschreiben, dass dieser Vertrag den örtlichen Gesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze für diesen Vertrag, jedoch nur in dem erforderlichen Umfang.

12. GESAMTVERTRAG

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Atlante Technologies in Bezug auf Ihre Nutzung der MIS1-Anwendung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen. Unsere gegenwärtigen und/oder zukünftigen Tochtergesellschaften können sich auf unsere Rechte aus dieser Vereinbarung berufen. Diese Vereinbarung kommt keiner anderen Person zugute.

13. STREITBEILEGUNG

13.1. Lassen Sie uns zunächst versuchen, die Dinge zu klären.

Wir möchten Ihre Anliegen ohne einen formellen Rechtsstreit klären. Bevor Sie eine Klage gegen Atlante Technologies einreichen, erklären Sie sich damit einverstanden, zu versuchen, den Streitfall informell zu lösen, indem Sie uns eine schriftliche Streitanzeige an dispute-notice@atlante.technology schicken, in der Sie Ihren Namen, eine detaillierte Beschreibung des Streitfalls und die Art Ihrer Forderung angeben. Wir werden versuchen, den Streitfall informell beizulegen, indem wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn ein Streitfall nicht innerhalb von 60 Tagen nach seiner Einreichung beigelegt wird, können entweder Sie oder Atlante Technologies ein formelles Verfahren einleiten.

13.2. Zuständigkeit

Vorbehaltlich des Abschnitts 14 vereinbaren die Parteien, den Gerichtsbezirk Montreal, Provinz Quebec, unter Ausschluss jedes anderen Gerichtsbezirks, der zuständig sein könnte, als geeigneten Gerichtsstand für die Einleitung und Verhandlung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der MIS1-Anwendung durch den Nutzer zu wählen.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Eilantrags stellen.

13.3. Bestimmungen zur öffentlichen Ordnung

In einigen Gerichtsbarkeiten können bestimmte Bestimmungen dieses Abschnitts 13 aufgrund von Gesetzen und Vorschriften nicht anwendbar sein, auch wenn Sie die MIS1 App für den persönlichen Gebrauch als Verbraucher nutzen. Bestimmungen, die aufgrund solcher Gesetze oder Vorschriften nicht anwendbar sind, sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, anwendbar sind, und die Vereinbarung ist ansonsten so auszulegen, dass die nicht durchsetzbaren Bestimmungen nicht angewendet werden, aber die übrigen Bestimmungen gelten weiterhin. Kann ein Teil eines Streits oder einer Streitigkeit nicht gemäß den Bestimmungen des Abkommens behandelt werden, so werden die übrigen Elemente dieses Streits oder dieser Streitigkeit gemäß den Bestimmungen des Abkommens behandelt.

14. OBLIGATORISCHE SCHIEDSGERICHTLICHE BESTIMMUNGEN

AUSSER IN DEN FÄLLEN, IN DENEN DIES NACH DEM RECHT IHRES WOHNSITZES VERBOTEN IST, STIMMEN SIE AUCH DEN FOLGENDEN BESTIMMUNGEN ZUR ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG ZU:

14.1. Verbindliche Schlichtung

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Zustandekommen, Bestehen, Gültigkeit, Wirkungen, Auslegung, Erfüllung, Verletzung, Auflösung oder Beendigung, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der internationalen Schiedsgerichtsordnung des Canadian Commercial Arbitration Centre entschieden.
Es gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen:

a) Die Anzahl der Schiedsrichter wird auf (1) festgesetzt;
b) Der Sitz des Schiedsgerichts ist in Montreal, Quebec, Kanada;
c) Die Verfahrenssprachen sind Englisch und Französisch;
d) Die Parteien müssen das Schiedsgerichtsverfahren einhalten, das gemäß: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (ccac-adr.org)

14.2. Sammelklagen

VERBOT DER TEILNAHME AN SAMMELKLAGEN, SAMMELSCHIEDSVERFAHREN ODER VERTRETUNGSKLAGEN FÜR NUTZER.

Sie und Atlante Technologies erkennen an, dass jede Partei eine Streitigkeit gegen die andere Partei nur im eigenen Namen und nicht im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder einer Gruppe von Personen vorbringen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, jede Streitigkeit mit uns nur auf individueller Basis zu lösen und verzichten auf das Recht, eine Klage als Kläger oder Mitglied einer Gruppe in einer Sammelklage, einem Sammelverfahren oder einem ähnlichen Verfahren einzureichen.

14.3. Ausstieg aus der Schiedsgerichtsvereinbarung

Sie können von dieser Schiedsvereinbarung zurücktreten, indem Sie hier klicken und das Rücktrittsformular absenden Antrag auf Widerruf der Schiedsvereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer ersten Kontoanmeldung oder Annahme dieser Vereinbarung einreichen. Wenn Sie jedoch einer früheren Version dieser Vereinbarung zugestimmt haben, die es Ihnen ermöglichte, die Schiedsgerichtsbarkeit abzulehnen, bleibt Ihre frühere Entscheidung, die Schiedsgerichtsbarkeit abzulehnen oder nicht abzulehnen, verbindlich.

14.4. Ausnahmen von der Schlichtungsvereinbarung

Ungeachtet der obligatorischen Schlichtung kann jede Partei eine Klage einreichen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung der Dienste oder die Verletzung von geistigem Eigentum (z. B. Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Urheber- oder Patentrechte) zu unterbinden, ohne zuvor ein Schiedsverfahren oder das oben beschriebene informelle Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Sollte sich herausstellen, dass die Schiedsgerichtsvereinbarung nicht auf Sie oder Ihren Anspruch zutrifft, erklären Sie sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der in Absatz 13.2 genannten Gerichte einverstanden.

 

 

15. AUSFUHR

Sie müssen alle in Ihrer Gerichtsbarkeit geltenden kanadischen Gesetze in Bezug auf Exportkontrollen und Handelssanktionen ("Exportgesetze") einhalten. Sie dürfen die MIS1 App weder direkt noch indirekt exportieren, reexportieren, zur Verfügung stellen oder anderweitig übertragen: (a) an eine Person, eine Körperschaft, ein Gebiet oder ein Land, die/das durch die Exportgesetze verboten ist; (b) an eine Person, die auf den Listen der Regierung Kanadas oder Ihrer Gerichtsbarkeit über nicht autorisierte Parteien steht; oder (c) für eine durch die Exportgesetze verbotene Verwendung, einschließlich nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder für Anwendungen, die Raketentechnologie beinhalten, ohne die erforderlichen staatlichen Genehmigungen. Sie erklären sich damit einverstanden, die MIS1 App nicht zu nutzen oder herunterzuladen, wenn Sie sich in einem Land oder Gebiet befinden, das Beschränkungen unterliegt, wenn Sie derzeit in Kanada oder den Vereinigten Staaten als nicht autorisierte Partei aufgeführt sind, oder für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck, und Sie werden Ihren Standort nicht anderweitig mit einem IP-Proxy-Server oder anderen Methoden maskieren.

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