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Ihr Recht auf Übertragbarkeit

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Das Recht auf Übertragbarkeit: Erhalt und Wiederverwendung einer Kopie Ihrer Daten

Das Recht auf Übertragbarkeit gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Daten in einem maschinenlesbaren Format abzurufen. Es steht Ihnen frei, diese portablen Daten an einem anderen Ort zu speichern oder sie problemlos von einem System auf ein anderes zu übertragen, um sie für andere Zwecke wiederzuverwenden.

Was soll das bringen?

Mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit können Sie beantragen, die Daten, die Sie einer Plattform zur Verfügung gestellt haben, für den persönlichen Gebrauch zu erhalten oder sie an einen Dritten Ihrer Wahl weiterzugeben. Dieses neue Recht zielt darauf ab, die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten zu stärken und es Ihnen zu ermöglichen, deren Macht zu nutzen!

Wie kann man das konkret tun?

1. Rendez-vous sur la plateforme de l'organisme

In Ihrem Kundenbereich oder auf den Informationsseiten zu Ihren Rechten und der Politik der Datennutzung finden Sie praktische und wichtige Informationen, die Ihnen die Ausübung Ihres Rechts auf Portabilität ermöglichen.

So können Sie beispielsweise nach der Authentifizierung auf Ihrem Computer-Client auf eine Aufladefunktion oder auf ein Gerät zugreifen, mit dem Sie die Daten auswählen können, die Sie empfangen möchten (z. B. eine API).  

2. Laden Sie die Kopie Ihrer tragbaren Daten herunter

Welche Daten? Es geht nur um Daten, die mit Ihrer Zustimmung oder im Rahmen eines Vertrags erhoben wurden! Das Recht auf Übertragbarkeit betrifft zum Beispiel Informationen, die Sie angegeben haben (z. B. Kontaktdaten, wie ...), aber auch Daten, die aus Ihrer Tätigkeit stammen (Kaufhistorie, von einer verbundenen Uhr aufgezeichnete Daten ...).


Videoüberwachungsbilder, Ihre Steuererklärung, Ihre Ausweisdaten fallen dagegen nicht unter das Recht auf Übertragbarkeit. Das Gleiche gilt für Daten, die aus den von Ihnen bereitgestellten Informationen abgeleitet, berechnet oder gefolgert werden. Zum Beispiel Ihre Bewertung auf einer Online-Einkaufsseite durch andere Nutzer, Ihre Einstufung in Marketingsegmente, Ihre Kreditsimulation oder das Ergebnis Ihrer Kreditrisikoanalyse.


In welchem Format? Diese Daten müssen in einem "strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren" Format bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass die Organisation Ihnen Datenformate anbieten muss, die an die Art der betreffenden Daten angepasst sind, wobei offene, interoperable Formate zu bevorzugen sind.

Zum Beispiel können Ihre Kontaktdaten oder Adressbücher im "vCard"- (oder VCF-) Format oder Ihre Standortdaten im JSON-Format bereitgestellt werden. Generell sind offene Formate wie CSV oder JSON in vielen Fällen für die Übertragbarkeit geeignet. Daten, die in einem schwer zu verarbeitenden Format (z. B. ein Bild oder ein PDF) oder in einem proprietären Format bereitgestellt werden, für dessen Nutzung Software oder eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich ist, sind dagegen nicht als Formate geeignet.

3. Verwenden Sie sie nach Belieben!

Sie können diese Daten verwenden:

  • für den rein persönlichen Gebrauch, z. B. zur Speicherung Ihrer Daten auf einem persönlichen Speicherplatz;
  • um sie an einen anderen Online-Dienst zu übermitteln, der sie anreichern und Ihnen neue Dienste anbieten kann;
  • Sie können die Plattform wechseln und dabei Ihre "Geschichte" beibehalten.

In beiden Fällen können Sie Organisation A auffordern, Ihre Daten ohne Ihr Zutun direkt an Organisation B zu übermitteln, sofern diese Übermittlung technisch möglich ist. Lehnt die Organisation, die Ihre Daten verarbeitet, dies ab, muss sie Ihnen erklären, warum diese direkte Übermittlung technisch unmöglich ist.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Ablehnung oder keine Antwort erhalte?

  1. Identifizieren Sie die Organisation und gehen Sie dann zu der Informationsseite, die für die Ausübung Ihrer Rechte auf der Website der Organisation reserviert ist ("Vertraulichkeitspolitik", "Datenschutzpolitik", "Rechtliche Hinweise" usw.).
  2. Bitten Sie um Klärung der Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, Ihr Recht auf Übertragbarkeit auszuüben.
  3. Im Falle einer Ablehnung oder einer unbefriedigenden Antwort können Sie eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde einreichen, wobei Sie daran denken sollten, Beweise für Ihre Kontaktaufnahme mit der Organisation beizufügen (Screenshots, Antwort-E-Mails usw.).

Wo liegen die Grenzen des Rechts?

Das Recht auf Übertragbarkeit unterscheidet sich vom Recht auf Zugang. Während das Auskunftsrecht Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Neugier auf die von einer Organisation gespeicherten Daten auszuüben und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, geht es beim Recht auf Übertragbarkeit eher um die Kontrolle über Ihre Daten: Es ermöglicht Ihnen, über "tragbare" Daten zu verfügen, sie zu manipulieren und sie an andere Plattformen zu übertragen.

Denken Sie daran, dass einige Daten zwar nicht übertragbar und daher nicht wiederverwendbar sind, Ihnen aber im Rahmen des Auskunftsrechts wahrscheinlich dennoch in einem "menschenlesbaren" Format zur Verfügung gestellt werden müssen. So muss Ihre Bank beispielsweise in der Lage sein, Ihnen im Rahmen des Auskunftsrechts Ihre Kreditrisikoanalyse vorzulegen, auch wenn sie Ihnen diese Daten nicht in einem Format zur Verfügung stellen muss, das den Anforderungen des Rechts auf Übertragbarkeit entspricht (z. B. indem sie sie Ihnen in einem schriftlichen Dokument, als PDF-Datei oder im Webformat übermittelt).

Sie gilt nur, wenn Ihre Daten automatisiert verarbeitet werden (Akten in Papierform sind also nicht betroffen) und auf der Grundlage Ihrer vorherigen Einwilligung oder zur Erfüllung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags.

Die Ausübung des Rechts auf Übertragbarkeit darf nicht die Rechte und Freiheiten Dritter verletzen, deren Daten in den Daten enthalten sind, die aufgrund eines Antrags auf Übertragbarkeit übermittelt werden. So kann Ihnen beispielsweise Ihr Telefonanbieter eine Liste Ihrer Kontakte übermitteln, die natürlich auch die Daten Ihrer Gesprächspartner enthält. Andererseits kann der neue Betreiber, dem Sie diese Liste übermitteln, die Daten Ihrer Gesprächspartner nicht zur Kundenwerbung verwenden.

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Quelle: CNIL
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