Sie können eine Organisation fragen, ob sie Daten über Sie hat (Website, Geschäft, Bank...) und darum bitten, sie zu erhalten, um ihren Inhalt zu überprüfen.
Die Ausübung des Auskunftsrechts ermöglicht es Ihnen, herauszufinden, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und eine Mitteilung darüber in einem verständlichen Format zu erhalten. Es ermöglicht Ihnen auch, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und sie gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen.
Die Organisation, bei der Sie Ihr "Auskunftsrecht" beantragen, muss Ihnen eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten zukommen lassen und Ihnen eine bestimmte Anzahl von Informationen zur Verfügung stellen:
Die Koordinaten von Atlante Technologies finden Sie auf der Informationsseite, die für die Ausübung Ihrer Rechte auf der Website reserviert ist.
www.atlante.technology
Datenschutzbeauftragter
dpo@atante.technology
Kanada
Atlante Technologies Inc.
336 de L'Artisan Street
Bromont, Quebec
J2L 0J7
Vereinigtes Königreich - Satellitenbüro
Atlante Technologies Ltd.
20-22 Wenlock Road
London, England
N1 7GU
Sie können Ihr Auskunftsrecht auf verschiedene Weise ausüben: elektronisch (Formular, E-Mail-Adresse, Download-Button usw.) oder z. B. per Post.
Wenn Ihr Antrag elektronisch gestellt wird, antwortet die Organisation auf elektronischem Wege, es sei denn, Sie verlangen etwas anderes (z. B. per Post).
Wenn die Organisation begründete Zweifel an Ihrer Identität hat, kann sie Sie auffordern, alle Dokumente beizufügen, die Ihre Identität beweisen, zum Beispiel um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Die Organisation darf Sie jedoch nicht um Belege bitten, die im Verhältnis zu Ihrem Antrag unverhältnismäßig wären.
Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist kostenlos. Sie können aufgefordert werden, eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung Ihrer Akte zu zahlen, wenn Sie beispielsweise eine zusätzliche Kopie anfordern.
Dieser Schritt ist unerlässlich, wenn Sie im Falle einer Ablehnung, einer unbefriedigenden Antwort oder einer fehlenden Antwort die Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit befassen wollen.
Erledigen Sie den Antrag auf dem Postweg? Verlangen Sie eine Empfangsbestätigung, die das Datum Ihres Antrags belegt.
Die Organisation muss Ihnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, antworten. Diese Frist kann auf drei Monate verlängert werden, je nachdem, wie komplex der Antrag ist oder wie viele Anträge bei der Organisation eingegangen sind. Im letzteren Fall muss die Organisation Sie innerhalb der gleichen Monatsfrist über die Gründe für die Verlängerung informieren.
Reagiert die Organisation nicht innerhalb eines Monats oder weigert sie sich, Ihrem Antrag stattzugeben, können Sie bei den regulären Behörden eine Beschwerde einreichen und dabei Belege für Ihr früheres Vorgehen vorlegen. Während dieser Frist können Sie die Einschränkung der Verarbeitung, d. h. das "Einfrieren" der Verwendung Ihrer Daten, beantragen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Antwort der Organisation auf Ihren Antrag auf Zugang unvollständig ist, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, damit diese sich für Ihren Antrag einsetzt.
Es wird jedoch empfohlen, die Regulierungsbehörde zunächst aufzufordern, ihre Antwort um die Ihrer Meinung nach fehlenden Daten zu ergänzen. Erfolgt keine Antwort oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, können Sie bei der Regulierungsbehörde eine Beschwerde einreichen, der Sie einen Nachweis über Ihr bisheriges Vorgehen beifügen.
Einige Akten sind besonders geregelt. Bei bestimmten polizeilichen Akten oder Akten, die die Sicherheit des Staates betreffen, erlaubt das Gesetz einer Privatperson keinen direkten Zugang zu den in der Akte enthaltenen Informationen. Sie kann jedoch indirekt über die Aufsichtsbehörde darauf zugreifen.
Hält die Behörde Ihren Antrag für unbegründet oder übertrieben, kann sie den Zugang verweigern, sofern sie nachweisen kann, dass der Antrag "unbegründet" oder "übertrieben" ist.
Das Auskunftsrecht darf die Rechte Dritter nicht beeinträchtigen:
In der Praxis kann die Organisation die Identität von Dritten oder Elemente, die sie indirekt identifizieren, in ihrer Antwort verbergen.
Quelle: CNIL
Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés
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