Sie haben das Recht, eine Organisation zu bitten, die Verwendung einiger Ihrer Daten vorübergehend einzufrieren. Ein Recht, das in manchen Fällen wertvoll sein kann.
Das Recht, Ihre Daten einzuschränken, ist in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. Wenn Sie die Richtigkeit der von der Organisation verwendeten Daten bestreiten oder gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Einspruch erheben, kann die Organisation laut Gesetz Ihren Antrag für einen bestimmten Zeitraum verifizieren oder überprüfen. Während dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, die Organisation zu bitten, die Verwendung Ihrer Daten einzufrieren. Mit anderen Worten: Die Organisation darf die Daten nicht mehr verwenden, muss sie aber aufbewahren.
Umgekehrt können Sie direkt um die Einschränkung bestimmter Daten bitten, falls die Organisation diese selbst löschen will. Auf diese Weise können Sie die Daten behalten, um zum Beispiel ein Recht auszuüben.
Das Recht auf Einschränkung Ihrer Daten ergänzt die Ausübung Ihrer anderen Rechte. Die Organisation hat einen Monat Zeit, um auf Ihren Antrag auf Berichtigung oder Widerspruch zu reagieren, und kann diese Frist verlängern, wenn der Antrag komplex ist oder weitere Untersuchungen erfordert. Innerhalb dieser Frist muss die Organisation die betreffenden Daten einfrieren und darf sie nicht mehr verwenden.
Dank der gleichzeitigen Ausübung des Rechts, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken:
Dieser Schritt ist unerlässlich, wenn Sie im Falle einer Ablehnung, einer unbefriedigenden Antwort oder einer fehlenden Antwort die Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit befassen wollen.
Erledigen Sie den Antrag auf dem Postweg? Verlangen Sie eine Empfangsbestätigung, die das Datum Ihres Antrags belegt.
Die Organisation muss Sie darüber informieren, dass die Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten wirksam ist.
Sobald die Verwendung Ihrer Daten "eingefroren" wurde, können sie nur noch in den folgenden Fällen verwendet werden:
Quelle: CNIL
Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés
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